Grillhütte

Grillhütte - Benutzerordnung

Benutzungsordnung für die Grillhütte/Toilettenanlage des Sportverein Rot Weis Hundsangen e. V.

Benutzerordnung

Benutzungsordnung für die Grillhütte/Toilettenanlage des Sportverein Rot Weis Hundsangen e. V.


1. Die Vermietung der Grillhütte/Toiletten erfolgt über Herrn Gerd Steinebach (0157 754 648 45) . Eine vorherige Besichtigung ist nach Absprache möglich. Vor der Benutzung ist ein Termin für Informationen zur Grillhütte und die Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Die Haftungsausschlusserklärung und die Gebührenordnung sind Bestandteil des Mietvertrages.

2. Die Benutzer haben die ordnungs-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften, sowie das Jugendschutzgesetz zu beachten und die nach einschlägigen Rechtsvorschriften notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Benutzer haben den Anordnungen des Vermieters Folge zu leisten.

3. Für die Benutzung wird ein Entgelt nach Maßgabe der durch den Vorstand beschlossenen Gebührenordnung erhoben. Der Gesamtbetrag (Benutzungsgebühr und Kaution) wird vor der Schlüsselübergabe fällig. Bei Rücktritt vom Mietvertrag werden vom SVH abgestufte Stornokosten in Höhe von min. 30,00 € bzw. 40,00 € (1 Monat vor dem Veranstaltungstermin) erhoben.

4. Die Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltungen obliegt demjenigen, dem die Grillhütte namentlich überlassen wurde (Mieter). Die Grillhütte, die Geräte und Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat die Anlage vor und nach Gebrauch zu prüfen. Er ist verpflichtet festgestellte Mängel und Schäden und besondere Ereignisse unverzüglich anzuzeigen.

5. Die Benutzung der Grillhütte kann am Tag der Anmietung ab 12.00 Uhr erfolgen.Sie endet mit der Abnahme der Hütte. Dies erfolgt in der Regel am Folgetag um 12:00 Uhrdurch den SVH.Die Reinigungspflicht während und nach der Veranstaltung obliegt dem Mieter. Die Hütte muss besenrein übergeben werden ( einschließlich der Toiletten, nass aufwischen, und Außenanlage).Die Müllentsorgung obliegt dem Mieter.

6. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. Musikgeräte dürfen nur mit entsprechender Lautstärke betrieben werden. Ab 22.00 Uhr muss der Geräuschpegel so reduziert werden, dass keine Lärmbelästigungen entstehen.

Für Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von eingebrachten Sachenübernimmt der Sportverein keine Haftung.
 
7. Für Fahrzeuge ist die Parkfläche am Sportplatz zu nutzen. Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine Fahrzeuge auf der Kreisstraße geparkt werden.

8. Die Benutzerordnung tritt zum 01. März 2010 in Kraft

9. Getränke sind zwingend über die Firma Getränke Wörsdörfer in 56414 Dreikirchen zu beziehen.

Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung oder bei Schäden an der Mietsache erfolgt eine Verrechnung mit der Kaution und ggf. eine Nachberechnung. Der Beauftragte des SVH entscheidet bei der Abnahme, ob die Kaution in voller Höhe oder anteilig zurückerstattet wird.

Gemäß Beschluss des Vorstandes SV Hundsangen vom 01.05.2014

gez. Thomas Wrzeciono ( 1. Vorsitzender )
Gebührenordnung



-Grillhütte/Anbau mit Toilettenanlage-





Für Vereinsmitglieder des Sportverein Rot-Weiss Hundsangen

Miete pro Tag : 80 €

plus pro KW Strom 0,45 Cent

Kaution: 80 €

Bei verspätetem Rücktritt (4 Wochen)

wird einbehalten: 30 €


Für nicht Vereinsmitglieder

Miete pro Tag: 100 €

plus pro KW Strom 0,45 Cent

Kaution: 100 €

 
Bei verspätetem Rücktritt (4 Wochen)

wird einbehalten: 40 €
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