Regeln und Vorschriften Sportgelände

Benutzerordnung
für die gesamte Sportanlage

Hier finden Sie Benutzerordnung für die Sportanlage, die eingehalten werden sollte.

Der Vorstand
Sportverein rot-weiß Hundsangen 1926 e. V.

  • 1. Erlaubt sind grundsätzlich... ... nur sportliche Aktivitäten, im Sinne der Fußball- und Turnabteilung / Lauftreff.
  • 2. Öffnungszeiten und Benutzung Kleinspielfeld und Großspielfeld Das Großspielfeld ist ausnahmslos nur für den Trainings- und Spielbetrieb des SV Hundsangen geöffnet.
  • 3. Aktivitäten außerhalb des Sportvereins rot-weiß Hundsangen: Das Kleinspielfeld ist für die Mitglieder des Sportvereins und die Hundsänger Bürger/-innen montags bis sonntags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Der Trainings- und Spielbetrieb hat immer Vorrang. Außerhalb der Zeiten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. Der Sportverein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden.
  • 4. Jegliche Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.
  • 5. Melden von Schäden und Unfällen
    Offensichtliche sowie direkt verursachte Schäden und Unfälle sind unverzüglich zu melden an: sv-hundsangen@t-online.de
  • 6. Zugelassene Sportschuhe
    Als Sportschuhe sind die handelsüblichen Nocken- bzw. Noppenschuhe, sowie Turnschuhe zugelassen. Sportschuhe mit Schraubstollen oder Spikes sind verboten.
  • 7. Sportschuhe sind vor dem Betreten der Kunstrasenplätze zu reinigen.
  • 8. Befahren der Kunstrasenplätze mit Fahrzeugen (z. B. Fahrräder, motorisierte Fahrzeuge, Inlineskates, Skateboards) ist verboten.
  • 9. Untersagt sind auf den Kunstrasenplätzen
    a) die Mitnahme von Hunden
    b) die Mitnahme von Glasflaschen
    c) das Rauchen
    d) Kugelstoßen, Hammer- Diskus- und Speerwerfen
  • 10. Den Anordnungen des Platzwartes bzw. des Vorstandes des Sportvereins ist Folge zu leisten.
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